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Vorsorge-Ratgeber

Neue Broschüre informiert zu Vorsorgevollmacht, rechtlicher Betreuung und Patientenverfügung

Wie geht das eigentlich mit der Vorsorgeplanung? Neue Broschüre informiert zu Vorsorgevollmacht, rechtlicher Betreuung und Patientenverfügung.

Wie geht das eigentlich mit der Vorsorgeplanung?

Foto: ASB/M.Nowak

Was passiert, wenn man plötzlich infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen? Es fällt nicht leicht, sich mit dieser Situation zu befassen, doch Vorsorgeplanung hilft. Mit der soeben erschienenen Ratgeber-Broschüre möchten wir Sie informieren und Ihnen Mut machen, rechtzeitig vorzusorgen – auch im Interesse Ihrer Angehörigen.

In unserem Ratgeber finden Sie aktuelle Informationen zum Ehegattenvertretungsrecht, zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsverfügung und zur Patientenverfügung sowie rechtssichere Vorschläge für das eigene Handeln. Dr. Bettina Leonhard, Fachbereichsleiterin Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband und Autorin der Publikation, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Vorsorge.

Warum ist es so wichtig, Vorsorge für den Notfall zu treffen?
Ein schwerer Unfall mit nachfolgendem Koma, ein Schlaganfall oder altersbedingte Erkrankungen wie Demenz können das Leben verändern. Jetzt sollte festgelegt sein, wer Entscheidungen treffen darf: Welche ärztlichen Behandlungen dürfen durchgeführt werden, und soll der Umzug in ein Pflegeheim erfolgen? Wer stellt die notwendigen Anträge bei den Ämtern und kümmert sich um finanzielle Angelegenheiten? 

Haben Angehörige kein automatisches Vertretungsrecht?
(Ehe-)Partner:innen oder Kinder dürfen diese Entscheidungen nicht ohne Weiteres treffen. In Deutschland durften bisher nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder rechtlich verbindlich handeln – nicht aber umgekehrt. Angehörige dürfen für einen volljährigen Menschen grundsätzlich nur dann entscheiden, wenn sie eine Vorsorgevollmacht für ihn besitzen oder die rechtliche Betreuung übernommen haben.

Was bedeutet das neue Not-Ehegattenvertretungsrecht?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland ein beschränktes wechselseitiges gesetzliches Vertretungsrecht für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften in Fragen der Gesundheitsfürsorge. Wer verheiratet bzw. verpartnert ist, kann den Partner oder die Partnerin künftig in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vertreten. Stehen weitere Entscheidungen an oder ist infolge eines unfallbedingten Langzeitkomas oder einer Demenz eine längere Vertretung notwendig, muss ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin bestellt werden.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht nach wie vor wichtig?
Das Ehegattenvertretungsrecht ist ein Notinstrument. Es deckt nicht alles ab, was im Hinblick auf die eigene Vorsorge notwendig werden kann. So ist es auf Ehepaare und in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen beschränkt. Unverheiratete Paare und Alleinstehende müssen selbst für den Fall vorsorgen, dass sie durch eine Krankheit oder einen Unfall einwilligungs- und handlungsunfähig werden.

Auch bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften greift das Vertretungsrecht nur in einer Akutsituation. Längerfristig aber wird die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig, wenn die erkrankte Person durch einen Unfall oder eine Erkrankung eine schwere Behinderung davonträgt und nicht wieder handlungsfähig wird. Im Fall einer Demenz ist das Ehegattenvertretungsrecht schon allein aufgrund seiner begrenzten Dauer ungeeignet. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bleiben also nach wie vor wichtig, auch in einer Ehe. Denn wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt, gilt das, was dort geregelt ist, und das Ehegattenvertretungsrecht kommt gar nicht zum Zug.

Ist Vorsorge nicht erst im Alter sinnvoll?
Nicht nur ältere Menschen sollten sich mit der Frage der Vorsorge auseinandersetzen. Durch Unfälle im Straßenverkehr, beim Skifahren, Klettern oder Schwimmen sowie durch schwere Erkrankungen wie Schlaganfälle können auch jüngere Menschen in eine Situation kommen, in der sie auf andere angewiesen sind. Darum sollten sie sich rechtzeitig Gedanken über eine Vorsorge für derartige Situationen machen und jene schriftlich festhalten.

Warum hilft Vorsorge den Angehörigen?
Wenn Sie vorsorgen, stellen Sie nicht nur sicher, dass Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen erfüllt werden. Auch die Aufgabe der bevollmächtigten bzw. betreuenden Person wird erleichtert. Viele Entscheidungen für einen anderen Menschen lassen sich einfacher treffen, wenn dessen Vorstellungen und Wünsche bekannt sind.

Wo finde ich Unterstützung für die Vorsorgeplanung?
Eine persönliche Beratung zu allen Fragen der Vorsorgeplanung finden Sie zum Beispiel bei Ihrem örtlichen Betreuungsverein. Selbstverständlich können Sie sich auch rechtlich oder notariell beraten lassen. Wenn Sie die Erstellung einer Patientenverfügung planen, sollten Sie zudem Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin ansprechen. Auch viele Gliederungen des ASB haben erfahrene Berater:innen und nehmen sich gerne Zeit für Sie.

Sehr wichtig ist auch, dass Sie frühzeitig mit Ihren Kindern, Ihrem (Ehe-)Partner oder Ihrer (Ehe-) Partnerin, Angehörigen oder engen Freunden über Ihre Vorsorgepläne sprechen. Dabei sollten Sie klären, wer als bevollmächtigte Person oder rechtliche/r Betreuer:in für Sie tätig werden soll.

Interview:
Alexandra Valentino (Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und Dr. Bettina Leonhard, Fachbereichsleiterin Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband

Unsere neue Broschüre informiert zu Vorsorgevollmacht, rechtlicher Betreuung und Patientenverfügung. Sie finden die Publikation ab sofort online unter www.asb.de/publikationen oder Sie können die Broschüre beim ASB in Ihrer Nähe erhalten. 

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