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Medizinische Erstversorgung

Sanitätsdienst

Wenn bei größeren Veranstaltungen wie Open-Air-Konzerten oder Fußballspielen viele Menschen zusammen kommen, ist es wichtig, dass Besucherinnen und Besucher bei einem etwaigen Notfall gut versorgt sind. Der Sanitätsdienst des ASB übernimmt die medizinische Erstversorgung.

Der Sanitätsdienst des ASB kümmert sich um die medizinische Versorgung beim Braunschweiger Karnevalsumzug.

Foto: ASB/B.Bechtloff

Sowohl private als auch öffentliche Veranstalter können ihr Event durch den ASB sanitätsdienstlich absichern lassen. Ob Insektenstiche, Schnittverletzungen oder Kreislaufzusammenbrüche: Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind da und helfen sofort. Meistens haben sie es zum Glück mit kleineren Blessuren zu tun, jedoch steht auch für schwerere Notfälle medizinisch qualifiziertes Personal bereit. Falls eine Weiterbehandlung erforderlich ist, sorgt der ASB-Sanitätsdienst für den Transport in ein nahegelegenes Krankenhaus.

Die Anzahl der Helferinnen und Helfer sowie ihr Ausbildungsgrad richten sich immer nach der Besucheranzahl und dem Gefahrenpotenzial. Die meisten der Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst haben eine Sanitätsdienstausbildung absolviert.

Sanitätsdienst - Pflicht oder Kür?

Ausrichter öffentlicher Veranstaltungen sind verpflichtet, diese bei der zuständigen Kommune anzumelden. Das Ordnungsamt oder eine entsprechende Behörde kann je nach Einschätzung einen Sanitätsdienst vorschreiben. Hierbei werden in der Regel folgende Gesetzestexte berücksichtigt:

  • Versammlungsgesetz für öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel
  • Gewerbeordnung bei Volksfesten
  • Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

Aber auch ohne behördliche Auflagen kann es für einen Veranstalter notwendig werden, einen Sanitätsdienst zu bestellen. Dies geschieht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und erhöht den Schutz vor rechtlichen Konsequenzen. Daneben können verbands- oder vereinsinterne Vorschriften einen Sanitätsdienst notwendig machen.

Sanitätsdienst im Katastrophenschutz

Neben der sanitätsdienstlichen Betreuung von Veranstaltungen engagiert sich der ASB auch mit dem Sanitätsdienst im Bevölkerungsschutz. Nach Katastrophen im Inland, großen Schadensereignissen und einem Massenaufkommen von Patienten bauen ehrenamtliche Sanitäterinnen und Sanitäter Behandlungsplätze auf und versorgen Verletzte und Erkrankte.

Unsere Kompetenz - Ihr Vorteil:

  • Im Sanitätsdienst arbeitet ASB Regionalverband Braunschweiger Land eng mit Ihnen als Veranstalter und ge­ge­be­nen­falls mit allen weiteren Beteiligten wie der Feuerwehr, der Po­li­zei oder den Ordnungsbehörden zu­sam­men. 
  • Schon bei der Planung werden Ihre Anforderungen, Auflagen des Gesetzgebers und unsere Erfahrungswerte aus vergleichbaren Veranstaltungen berücksichtigt und bilden die Grund­lage des Sanitätsdienstes. 
  • Auf Wunsch führt der ASB im Vorfeld auch gerne eine Gefahrenanalyse auf Ihrem Ver­an­stal­tungs­ge­lände durch und kooperiert bei der Gefahrenvorsorge mit anderen Dienstleistern.

Eine unkomplizierte Auftragsabwicklung und effiziente Kommunikation durch zu­ver­läs­si­ge An­sprech­part­ner sind für uns selbstverständlich.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Sanitäts- und Rettungsdienst.

 

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Arbeiter-Samariter-Bund

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Tel. : 0531 59096-0
Fax : 0531 59096-96

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